Supervision ist eine Beratungs- und Arbeitsform zur Förderung der beruflichen Kompetenz. Ihr geht es nicht um sachlich-informative Weiterbildung, sondern um die Reflexion und Entwicklung des eigenen beruflichen Handelns auf der Basis vorhandener Ressourcen. ###VERSTECKEN###
Supervision kann zur Verbesserung von Arbeitsbeziehungen, zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit und zur Entwicklung der Kompetenzen von Einzelpersonen, Gruppen, Teams und Organisationen beitragen: es geht um Verstehens-, Entwicklungs- und Veränderungsprozesse im jeweiligen professionellen Feld.
Supervision kann helfen, Konfliktsituationen am Arbeitsplatz zu bearbeiten und unterstützt einen konstruktiven Umgang mit Spannungen, die aus der professionellen Aufgabe und Organisationsstrukturen entstehen.
Supervision unterscheidet sich von Psychotherapie, psychologischer Beratung oder Selbsterfahrung, die die Arbeit an der Person und deren Biographie zum Gegenstand haben. Sie unterscheidet sich weiterhin von Organisationsentwicklung, bei der die Veränderung der Organisation als ganzer thematisiert wird, sowie von Personalentwicklung und Coaching, die sich auf instrumentelle und psychosoziale Kompetenzen konzentrieren. Sie unterscheidet sich auch von Fortbildung, die primär auf Wissensvermittlung zielt.
Bei Anfragen nach Supervision ist zunächst zu klären, ob Supervision oder ein anderes Verfahren angezeigt ist.
Die Weiterbildung "Supervision und Coaching" am Ev. Zentralinstitut für Familienberatung (EZI) vermittelt spezifische Kompetenzen für die Arbeit in kirchlichen und diakonischen Handlungsfeldern und macht mit den kirchlichen Organisationsstrukturen und -kulturen vertraut. Die Weiterbildung basiert auf psychoanalytischen, systemischen, gruppendynamischen und organisationsbezogenen Konzepten.
Voraussetzung für die Anerkennung als Supervisor/in (EKFuL) ist die Supervisions-Weiterbildung am EZI oder eine vergleichbare Weiterbildung, sowie die Mitgliedschaft in der EKFuL.
Ihren Antrag auf Anerkennung als Supervisor/in (EKFuL) stellen Sie formlos und mit den entsprechenden Nachweisen an die Bundesgeschäftsstelle.