Christoph Pompe war über 30 Jahre im Vorstand der EKFuL und hat sich im Anschluss als Kassenprüfer für den Fachverband engagiert.
Mit seinem Gespür für gesellschaftliche Entwicklungen und seinem breiten Interesse eröffnete er viele Möglichkeiten für die EKFuL, das Arbeitsfeld Psychologische Beratung zu stärken. Auch seine hohe persönliche Einsatzbereitschaft hat den Fachverband geprägt und mitgetragen.
Wir werden Christoph Pompe und sein außerordentliches Engagement in dankbarer Erinnerung behalten.
Rainer Bugdahn
(für EKFuL-Vorstand und Bundesgeschäftsstelle)
42/2024
Der aktuelle "Fokus Beratung" widmet sich dem Schwerpunktthema Geschlechtlichkeit.
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Der "Fokus Beratung" ist bestellbar als Jahresabo (22,50 Euro/Jahr). Schicken Sie uns gerne eine Mail an info@ekful.de.
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Im Sommer 2023 hatten die Bundestagesabgeordneten zwar keinem der vorliegenden Gesetzesentwürfe zum Assistierten Suizid zugestimmt, jedoch mit großer Mehrheit dem Antrag "Suizidprävention stärken" zugestimmt und ein Konzept zur Finanzierung und Stärkung der Suizidprävention gefordert.
Um die weiteren Aktivitäten zu diesem Thema in Politik und Verbänden beobachten und begleiten zu können, ist die EKFuL der Allianz für Suizidprävention im Nationalen Suizidpräventionsprogramm (NaSPro) beigetreten und hat auch den vom NaSPro initiierten Aufruf nach einer effektiven Stärkung der Suizidprävention mitunterzeichnet.
Zusammen mit über 30 anderen Verbänden hat die EKFuL die Forderung nach einer bundesgesetzlichen Regelung zur Übernahme der Kosten für Verhütungsmittel unterschrieben.
Bereits in der Stellungnahme an die AG 1 der Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin (Link) hat sich die EKFuL für eine vollständige Kostenübernahme von Verhütungsmitteln ausgesprochen und unterstützt daher die Forderung nach einem entsprechenden Gesetzentwurf noch in dieser Wahlperiode.
Abschlussbericht der Expertinnenkommission zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruches
In ihrer Mitteilung begrüßt die EKFuL die Empfehlungen der AG1 der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin. Schwangerschaftsabbrüche besonders in der Frühphase der Schwangerschaft rechtmäßig und straffrei zu stellen, unterstützt die EKFuL ausdrücklich.
Die Pressemitteilung lesen Sie hier.
Die EKFuL begrüßt den Beschluss zur Aufhebung des § 219a Strafgesetzbuch. Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch erwägen, erhalten im Prozess der Klärung und Entscheidungsfindung nunmehr frei zugängliche und selbstbestimmte Informationsmöglichkeiten.
Lesen Sie hier die Stellungnahme zum Gesetzentwurf.
Aktuelles Positionspapier der EKFuL: "Psychologische Beratung im Rahmen einer verantwortungsvollen Begleitung von Menschen, die einen assistierten Suizid erwägen"