Die EKFuL begrüßt den Beschluss zur Aufhebung des § 219a Strafgesetzbuch. Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch erwägen, erhalten im Prozess der Klärung und Entscheidungsfindung nunmehr frei zugängliche und selbstbestimmte Informationsmöglichkeiten.
Lesen Sie hier die Stellungnahme zum Gesetzentwurf.
Aktuelles Positionspapier der EKFuL: "Psychologische Beratung im Rahmen einer verantwortungsvollen Begleitung von Menschen, die einen assistierten Suizid erwägen"