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Suizidprävention stärken:
EKFuL reicht Stellungnahme zum Suizidpräventionsgesetz beim Bundesministerium für Gesundheit ein.

Berlin, 30.07.2026

Menschen in seelischen Notlagen brauchen schnelle, vertrauliche und einfach zugängliche Unterstützung. Die Evangelische Konferenz für Familien- und Lebensberatung (EKFuL) hat beim Bundesministerium für Gesundheit eine umfassende Stellungnahme zum geplanten Gesetz zur Stärkung der nationalen Suizidprävention eingereicht. Das Ziel: Die unverzichtbare Rolle der niedrigschwelligen psychosozialen Beratung im Hilfesystem finanziell absichern und strukturell stärken.

Ein Gesetz zur Suizidprävention bietet die Chance, die Versorgung von Menschen in suizidalen Krisen zu verbessern und Rahmenbedingungen zu schaffen, die Betroffene und Fachkräfte im Blick haben. Als bundesweiter Fachverband für Psychologische Beratung bringt die EKFuL die langjährige Expertise von Beraterinnen und Beratern in den Gesetzgebungsprozess mit ein.

Die Stimme der Lebensberatung ist entscheidend. Suizide und Suizidgedanken sind oft das Ergebnis von z.B. Überlastung, Einsamkeit, Krankheit, Verlusterfahrungen oder Existenzängsten. Die evangelischen Beratungsstellen sind für viele Betroffene, deren An- und Zugehörige sowie Hinterbliebene nach Suizid eine erste und wichtige Anlaufstelle – lange bevor eine akutpsychiatrische Versorgung notwendig wird.

Niedrigschwellige Angebote fangen Menschen auf, bevor Krisen eskalieren. Damit ein bundesweites Suizidpräventionsgesetz seine volle Wirkung entfalten kann, muss diese präventive Infrastruktur gezielt gestärkt werden.

Die vollständige Stellungnahme mit den zentralen Empfehlungen der EKFuL ist hier zu finden:

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