Die EKFuL wurde eingeladen zu einer Stellungnahme, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Regelung zum Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches möglich ist. Der Vorstand der EKFuL hat auf die Anfrage von den Mitgliedern der Arbeitsgruppe 1 – Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch – der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin mit folgender Stellungnahme geantwortet:
Zu Ihrer Information finden Sie hier auch die Stellungnahmen an die AG 1 der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung von der Diakonie Deutschland (Download) und dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (Download).
(Neuer EKFuL-Vorstand, nicht auf dem Foto: Silke Willer, Doris Beneke)
Die Mitglieder der EKFuL wählten auf ihrer Mitgliederversammlung in Wittenberg einen neuen Vorstand. Für die nächsten vier Jahre besteht der EKFuL-Vorstand aus folgenden Mitgliedern:
Rainer Bugdahn, Vorstandsvorsitzender
Andreas Mende, 1. stellvertretender Vorsitzender
Silke Willer, 2. stellvertretende Vorsitzende
Heike Buschmann, Schatzmeisterin
Ulrike Stender, Vorstandsmitglied
Andreas Rösch, Vorstandsmitglied
sowie als "geborene Mitglieder":
Doris Beneke, Diakonie Deutschland
OKRin Dr. Anne-Katrin Pappert, Kirchenamt der Ev. Kirche in Deutschland
Klaus Schmidt, Ev. Hauptstellenleitungskonferenz
Dr. Martin Merbach, Ev. Zentralinstitut für Familienberatung
Stand: 09.05.2023
Die EKFuL begrüßt den Beschluss zur Aufhebung des § 219a Strafgesetzbuch. Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch erwägen, erhalten im Prozess der Klärung und Entscheidungsfindung nunmehr frei zugängliche und selbstbestimmte Informationsmöglichkeiten.
Lesen Sie hier die Stellungnahme zum Gesetzentwurf.
Aktuelles Positionspapier der EKFuL: "Psychologische Beratung im Rahmen einer verantwortungsvollen Begleitung von Menschen, die einen assistierten Suizid erwägen"