Aktuelles
Pressemitteilung zum Abschlussbericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin
Die EKFuL begrüßt die Veröffentlichung des Abschlussberichts der im März 2023 von der Bundesregierung eingesetzten unabhängigen Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin und bezieht Stellung zu den darin enthaltenen Empfehlungen der AG 1.
Pressemitteilung: Link.
In 2023 wurde die EKFuL eingeladen zu einer Stellungnahme, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Regelung zum Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches möglich ist. Der Vorstand der EKFuL hat auf die Anfrage von den Mitgliedern der Arbeitsgruppe 1 – Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch – der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin mit folgender Stellungnahme geantwortet.
Zu Ihrer Information finden Sie hier auch die Stellungnahmen an die AG 1 der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung von der Diakonie Deutschland (Download) und dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (Download).