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Mitgliedschaft


   

 

Laut Satzung § 4 Mitgliedschaft

 

 

1. Mitglieder können werden:

1.1 als korporative gemeinnützige Mitglieder: Ehe- und Partner­schafts-, Familien- und Erziehungs-, Jugend- und Lebens- so­wie Schwangeren- und Schwanger­schaftskonfliktberatungs­stellen in evangeli­scher oder ökumenischer Trägerschaft sowie deren kirchliche, diakonische oder carita­tive Träger;

1.2 als korporative Mitglieder: regionale Zusammenschlüsse von unter Punkt 1.1 genannten Bera­tungsstellen und deren Trä­gern;

1.3 als korporative Mitglieder: Hauptstellen für Beratung bzw. Landeskirchliche Beauftragte

1.4 als Einzelmitglieder: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den unter § 2 genannten Arbeitsfel­dern tätig sind und waren;

1.5 als fördernde Mitglieder: natürliche und gemeinnützige juristi­sche Personen und Personenvereini­gungen, die bereit sind, die Vereinsauf­gaben zu unter­stützen.

2. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Gegen die Ableh­nung ist die Beru­fung an die Mitgliederversammlung möglich.

3. Die Mitgliedschaft erlischt:

3.1 durch Austritt,

3.2 beim Tod bzw. Verlust der Rechtsfähigkeit oder der Gemeinnützigkeit des Mit­gliedes,

3.3 wenn die Voraussetzungen in § 4, Abs. 1 nicht mehr zutreffen,

3.4 infolge Ausschluss eines Mitgliedes wegen eines die Auf­gaben oder das An­sehen des Vereins gefährdenden Ver­haltens. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Der/ dem Be­troffe­nen steht die Berufung an die Mitglieder­versammlung zu.

4. Der Austritt eines Mitgliedes ist nur zum Schluss eines Kalen­derjahres zulässig und muss bis zum 30.11. des betreffenden Jahres gegenüber dem Vorstand schriftlich er­klärt werden.

  


   

Hier erhalten Sie das Antragsformular für die Mitgliedschaft in der EKFuL: Download Antrag.